Musikkollegium Winterthur: Neuer GAV unterzeichnet
Am 18. Juni 2013 konnte der neue GAV unterzeichnet werden. Er tritt auf Saison 13/14 in Kraft.
Der GAV des Orchesters des MKW wurde durch den Arbeitgeber im Herbst 2011 gekündigt aufgrund der finanziellen Lage und mit der Absicht, das Orchester in ein Teilzeitorchester umzuwandeln. Diese Absicht löste eine Protestwelle in der Bevölkerung und eine erfolgreiche Petition an die Stadtregierung aus. Es wurden der Verein Allegro – Freundeskreis Orchester Musikkollegium Winterthur und der Club der 700 gegründet.
Ab Sommer 2012 wurden die Verhandlungen zum neuen GAV aufgenommen. In 11 Sitzungen wurde bis Anfangs Sommer 2013 hart verhandelt. Es gelang, das Orchester als Vollzeitorchester zu erhalten, eine Klausel mit einem Automatismus für eine zukünftige Lohnreduktion zu verhindern und einen Einsitz für das Orchester im Vorstand des MKW zu gewinnen. Allerdings mussten auf Musikerseiten auch enorme Zugeständnisse gemacht werden: eine Erhöhung der Dienstzahlen, mehr Flexibilität bei der Ansetzung der Dienste und eine Reduktion der Ferien des Orchesters. Diese Zugeständnisse wurden gemacht im Hinblick darauf, dass das Orchester zukünftig häufiger einträgliche Vermietungen spielen kann und dadurch Mehreinnahmen generiert werden. Der SMV erwartet aber ganz klar, dass das Management des MKW nun auch den zur Verfügung stehenden Spielraum nutzt und entsprechend zusätzliche ertragreiche Engagements sucht und abschliesst. Für den SMV ist klar, dass damit keine weiteren Zugeständnisse seitens des Orchesters mehr möglich sind.
GAV-Revision erfolgreich abgeschlossen
Gemeinsame Medienmitteilung des Musikkollegiums Winterthur (MKW) und des Schweizerischen Musikerverbandes (SMV) vom 20. Juni 2013
Das Musikkollegium Winterthur (MKW) und der Schweizerische Musikerverband (SMV) haben den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Orchester am 18. Juni 2013 neu abgeschlossen. Es ist gelungen, das MKW als Vollzeitorchester zu erhalten. Die neue Regelung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen GAV betreffen in erster Linie eine Erhöhung der Dienstzahlen, mehr Flexibilität bei der Ansetzung der Dienste und eine Reduktion der Ferien des Orchesters. Ferner hat sich das Orchester bereit erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen Lohnmassnahmen zu diskutieren. Neu wird das Orchester einen Vertreter in den MKW-Vorstand entsenden. Im Übrigen werden die Bestimmungen des bis 31. Juli 2013 geltenden GAV übernommen.
Die Sozialpartner stellen fest, dass weitere Massnahmen beim Orchester im Rahmen einer üblichen GAV-Regelung nicht vorstellbar sind. Sie sind der Überzeugung, dass mit den bedeutenden Zugeständnissen der Orchestermusikerinnen und –musiker, in Kombination mit der grossen Unterstützung aus der Bevölkerung, den Vereinsmitgliedern und Konzertbesucherinnen und –besuchern ein wichtiger Schritt zur Sanierung der Finanzlage des Musikkollegiums Winterthur gelungen ist.