2013 
sozialpolitisch

06.02.2013

Auch im Jahr 2013 steht die Lohn- und Rentenentwicklung zuoberst auf der politischen Agenda des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), wie er an seiner Jahresmedienkonferenz Anfang Januar bekannt gab. 


Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen durch den Bund. 


In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Statt eines Abbaus brauche es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten seien dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr «gewohntes Leben» nicht mehr «angemessen» weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV sei die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet er im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 % zu gewähren.


Die vollständigen Referate finden Sie unter:


http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/gerechtere-einkommensverteilung-bessere-renteneinkommen/


Sozialversicherungen 2013


Der SGB hat überdies einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab Januar 2013 herausgegeben:


Die AHV- und IV-Renten werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, im selben Ausmass werden auch die Hilflosenentschädigungen der AHV erhöht.


Der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV-Versicherung liegt neu bei Fr. 914.-, die Obergrenze bei Fr. 22‘850.-, was ebenfalls einer leichten Erhöhung entspricht.


Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge BVG werden auf die angepassten AHV-Renten abgestimmt. Eine Sonderregelung tritt für Kulturschaffende in Kraft. Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes bestimmt, dass der Bund und die Stiftung Pro Helvetia 12% der subventionierten Arbeitsleistungen an die Pensionskasse oder an die Säule 3a der Kulturschaffenden überweisen. 


Die detaillierten Angaben finden Sie auf:


> www.smv.ch

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