Kulturelle Teilhabe, Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kreation und Innovation 

Kulturbotschaft im Zeichen der Kontinuität

VMS, 02.09.2019

In der Vorlage der Kulturbotschaft 2021–2024 ist die Musikalische Bildung wiederum prominent vertreten. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. September 2019.

VMS – Im Kulturförderungsgesetz von 2009 sind mehrjährige Botschaften zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes vorgesehen. Nach den Perioden 2012–2015 und 2016–2020 ist für 2021–2024 bereits die dritte Kulturbotschaft in Vorbereitung.
In der jetzt noch laufenden Kulturbotschaft hatte der Bundesrat erstmals drei zentrale Handlungsachsen definiert: «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation». Die nächste Kulturbotschaft setzt auf Kontinuität und wird sich inhaltlich an den 2016–2020 eingeführten Massnahmen orientieren. Bestehende Projekte sollen punktuell weiterentwickelt werden, so auch Projekte der Musikalischen Bildung. 2016 wurde das Breitenförderungsprogramm «Jugend und Musik» eingeführt, welches in der nächsten Kulturbotschaft ausgebaut werden soll, und neu wird der Bereich der musikalischen Begabtenförderung aufgenommen.