Pensionskasse Musik und Bildung
VMS – Wie die meisten Vorsorgeeinrichtungen sieht sich auch die Pensionskasse Musik und Bildung gezwungen, aus Gründen der Langlebigkeit den Umwandlungssatz in den nächsten Jahren kontinuierlich anzupassen. Der überobligatorische Umwandlungssatz beträgt im Jahre 2019 5.8%, im Jahre 2020 5.6% und im Jahre 2021 5.4%; ab 2022 ist mit einer weiteren Reduktion zu rechnen. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich ist gesetzlich festgelegt; er liegt derzeit bei 6.8 Prozent.
Wechsel des Vorsorgeplans zur Kompensation von sinkenden Umwandlungssätzen
Ein sinkender Umwandlungssatz führt zu einer Reduktion der Rente im Pensionsalter. Mit einem Wechsel in einen höheren Vorsorgeplan (BV-Plan) kann das Alterskapital spürbar erhöht werden, dies bei relativ geringen Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Da die Risikobeiträge in allen Vorsorgeplänen identisch sind, werden bei einer Erhöhung des Plans die Mehrbeiträge vollumfänglich dem Alterskapital gutgeschrieben.
Merkblätter der Pensionskasse Musik und Bildung zur beruflichen Vorsorge (BV), zur freiwilligen beruflichen Vorsorge (MV) und für selbständig Erwerbende (SE) finden sich hier zum Download.
Pensionskasse Musik und Bildung
Tel.: 061 906 99 00
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