Unfallversicherung (UVG) und Kranken- /Unfalltaggeldversicherung
VMS Services
VMS - Der Verband Musikschulen Schweiz hat mit der AXA schon vor Jahren einen vorteilhaften Rahmenvertrag für die Unfallversicherung (UVG) wie auch für die Kranken- und Unfalltaggeldversicherung abgeschlossen. Damit sollen die soziale Sicherheit der Musiklehrpersonen bei krankheits- oder unfallbedingten Absenzen gewährleistet und die Kosten für die Musikschulen möglichst tief gehalten werden.
Schutz gegen die Folgen von Arbeits- und Nichtbetriebsunfällen
Die Unfallversicherung schützt gegen die Folgen von Unfall. Gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind seit 1984 alle Arbeitnehmenden obligatorisch gegen die Folgen von Betriebsunfällen (Lohnausfall, Heilungskosten, Invalidität, Todesfall) zu versichern. Zudem sind alle Arbeitnehmenden auch gegen die Folgen von Nichtbetriebsunfällen zu versichern, sofern sie während mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Weitere Informationen und Details zur Berechnung der Mindestbeschäftigungsdauer sind dem Factsheet «Unfallversicherung (UVG)» zu entnehmen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall der Musiklehrpersonen
Die im Rahmen der Kranken- und Unfalltaggeldversicherung gewährte Lohnfortzahlung für die Musiklehrperson während zwei Jahren (je nach Variante zu 80 oder zu 100 Prozent) sichert nicht nur die Betroffenen ab, sie ist auch zum Nutzen der Musikschule als Arbeitgeber. Die Musikschule bietet fortschrittliche Sozialleistungen, ohne sich dabei finanziell zu überlasten. Weitere Informationen und Details zu den Möglichkeiten, Musiklehrpersonen mit weniger als acht Wochenstunden mitzuversichern, finden sich im Factsheet «Kranken- und Unfalltaggeldversicherung».