Urheberrecht – Vereinbarung VMS-SUISA
Alle Werke, die eine geistige Schöpfung der Literatur oder Kunst darstellen und individuellen Charakter haben, sind geschützt. Darunter fallen u.a. auch Werke der Musik.
VMS - Der Begriff «Urheberrecht» bezeichnet das Recht von Komponisten, Autoren etc., alleine über die Verwendung ihrer Werke entscheiden zu dürfen. Alle Werke, die eine geistige Schöpfung der Literatur oder Kunst darstellen und individuellen Charakter haben, sind geschützt. Darunter fallen u.a. auch Werke der Musik. Auch Entwürfe und Teile aus Werken können Urheberrechtsschutz geniessen. Musikalische Werke sind in der Schweiz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.
Um die urheberrechtlichen Regelungen für die Musikschulen möglichst einfach zu gestalten, hat der VMS mit der Verwertungsgesellschaft SUISA eine Vereinbarung für die Urheberrechtsangaben für Musikaufführungen der Musikschulen abgeschlossen. Der VMS bezahlt der SUISA eine jährliche Pauschalvergütung.
Angaben zu den Aufführungen, die dieser Regelung unterstehen und Antworten auf viele andere Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht finden sich im VMS-Factsheet, das auf der VMS-Website zum Download verfügbar ist.
Kontakt:
VMS Verband Musikschulen Schweiz
Marktgasse 5, CH-4051 Basel
Telefon +41 61 260 20 70
info@musikschule.ch
www.verband-musikschulen.ch
SUISA
Bellariastrasse 82
Postfach 782
8038 Zürich
Telefon + 41 044 485 66 66
suisa@suisa.ch
www.suisa.ch
Link SUISA factsheet