VMS-Services
Die Urheberrechtsabgaben für Aufführungen an Musikschulen sind seit 1999 mit der SUISA vertraglich geregelt. Die Bestimmungen setzen der Nutzung von musikalischen Werken allerdings gewisse Grenzen.
SUISA und die Nutzungsrechte musikalischer Werke an Schulen
VMS – Der Begriff «Urheberrecht» bezeichnet das Recht der Autoren von Kunstwerken jeglicher Art, alleine über die Verwendung ihres geistigen Eigentums entscheiden zu dürfen. Musikalische Werke sind in der Schweiz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. So lange verwaltet die SUISA im Auftrag ihrer Mitglieder deren Rechte.
Nutzungen ohne Meldepflicht
Die SUISA gibt dem Veranstalter eines Konzertes eine Lizenz nach den Bedingungen des gemeinsamen Tarifs K (GT K). Sie müssen sich deshalb direkt bei der SUISA melden. Wenn Sie als Veranstalter Mitglied des VMS sind, ist dies jedoch nicht nötig, sofern die nachfolgenden Punkte zutreffen:
➢ Aufführungen im Rahmen des Musikunterrichts, sowie des Unterrichts in Tanz, Ballett und Gymnastik (im Kreis der Lehrperson mit den Schülerinnen und Schülern).
➢ Vortragsübungen
➢ Aufführungen, bei denen die Mehrheit der Musizierenden Schülerinnen bzw. Schüler oder Lehrpersonen sind.
➢ Alle anderen Live-Aufführungen der Musikschulen durch Musiker, wenn die Kosten der Veranstaltung für Gagen sowie Reise- und Aufenthaltsspesen höchstens CHF 4‘000.00 betragen.
Meldepflichtige Werkverwendungen
Alle übrigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Lehrerkonzerte, Veranstaltungen auf der Stufe Begabtenförderung und Konzerte mit externen Künstlern, müssen dem VMS zuhanden der SUISA gemeldet werden. Ton- und Bildaufnahmen sowie CD-Produktionen, die ausserhalb der Schule vorgeführt oder im Internet gezeigt werden, unterliegen der Meldepflicht. Das gilt auch für das Aufschalten von Musik auf den Websites der Musikschulen. Für solche Aufnahmen mit Musik müssen vor der Speicherung im Internet bei der SUISA eine Lizenz eingeholt werden. Der hierfür anwendbare Tarif ist der VN.
Bearbeitungen von Werken bedürfen grundsätzlich der Bewilligung der Autorschaft oder des Verlags. Insbesondere Musicalverlage sind hier sehr streng. Niveaubedingte Änderungen und Anpassungen von Werken im Unterricht sind hingegen erlaubt.
Weitere Infos
Factsheet Urheberrecht auf:
www.verband-musikschulen.ch/de/10_vms_services/35_recht.htm/09_01d_SUISA_2017.pdf www.suisa.ch
Die Genossenschaft SUISA ist eine Verwertungsgesellschaft, der über 32'000 Auftraggeber und Mitglieder (Komponisten, Textautoren, Bearbeiter, Musikverleger, Erben) angeschlossen sind. Sie verarbeitet aktuell rund eine Million Werkanmeldungen pro Jahr bei einem jährlichen Umsatz von 150 Millionen Franken. Zudem unterhält die SUISA mit über 100 ausländischen Verwertungsgesellschaften Verträge und verwaltet dadurch die Rechte am Weltrepertoire.