Auslegeordnung Begabtenförderung
Die kantonalen Delegierten diskutierten in Olten über die aktuelle musikalische Begabtenförderung in der Schweiz und ihre Zukunft.
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- Foto: Niklaus Rüegg
- Zusammentragen der schweizerischen Begabtenförderungsmodelle
Regelung der Begabtenförderung auf Bundesebene steht bevor
Niklaus Rüegg – Die Frühjahrs-DV wird in der Regel genutzt, um mit Delegierten, Präsidien der Kantonalverbände und weiteren Fachpersonen aus den Musikschulen einen vertieften Gedankenaustausch zu einem Schlüsselthema zu pflegen. Nach einem vergleichbaren Workshop im letzten Jahr zum Thema «Dachverbandsstruktur und Kommunikation», durften die Teilnehmenden erneut einen äusserst anregenden, engagierten Anlass miterleben und mitgestalten. Nach der Begrüssung gab Präsidentin Christine Bouvard Einblicke in die politische Vorstandsarbeit im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels VA 67a. Dabei stand das Bundesprogramm «Jugend und Musik» im Zentrum. Per Mitte März sind bereits 124 J+M-Leitende zertifiziert worden, wobei die französisch- und italienischsprachige Schweiz – auch bei den Kurs- und Lageranmeldungen – noch etwas hinterher hinkt. 62 Projekte waren per Februar 2017 insgesamt bewilligt worden – ein guter Anfang, aber da ist noch Luft nach oben. Interessant ist, dass rund 80 Prozent der Zertifizierten ein musikpädagogisches Diplom vorweisen können.
Vor der Abhandlung des Tageshauptthemas gab es Zeit für einen Erfahrungs- und Informationsaustausch unter der Teilnehmenden. Ermutigende Mitteilungen waren aus den Kantonen zu vernehmen: Verschiedene kantonale Delegierte konnten von politischen Bestrebungen zur Stärkung der Musikschulen berichten.
Das Thurgauer Modell
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Begabtenförderung stand im Zeichen der Annäherung der unterschiedlichen kantonalen Ausgangslagen vor dem Hintergrund eines möglichen nationalen Konzeptes. Der VMS ist seit geraumer Zeit damit beschäftigt, sich eine Übersicht über die bereits bestehenden Angebote zu verschaffen und initiierte als weiteren Schritt die Erarbeitung einer Neufassung des Grundlagenpapiers zur Begabtenförderung.
In seinem Impulsreferat stellte Andreas Schweizer das Thurgauer Modell vor: die Talent Card Musik Thurgau. Per 28. März 2006 wurde durch den Thurgauer Regierungsrat ein Rahmenkonzept zur gemeinsamen Förderung von Sport, Musik und Tanz in Kraft gesetzt. Bei der Erarbeitung des Rahmenkonzepts bildete das Förderkonzept von Swiss Olympic mit ihren Talent Schools und Talent Cards einen guten Orientierungspunkt. Seit 2012 gibt es die Talent Card Musik Thurgau in den beiden Kategorien «Solo» und «Ensemble / Band». Anrecht auf eine Talent Card haben Musiktalente der Begabtenförderung Musik Thurgau auf Sekundarstufe I, die in anerkannten Programmen eingebunden sind sowie Preistragende der Musikwettbewerbe Thurgau mit dem Prädikat «mit Auszeichnung». Damit verbunden sind verschiedene Rabatte und Möglichkeiten zur Schulentlastung zugunsten der individuellen Förderung.
Suche nach dem gemeinsamen Nenner
Im Jahr 2010 publizierte der VMS im Vorfeld der damals bevorstehenden Abstimmung über die Musikalische Bildung einen «Leitfaden für Begabtenförderung». Heute besitzt das Thema erneut eine hohe Aktualität, denn die Begabtenförderung ist einer jener Teile des Verfassungsartikels 67a, die demnächst gesetzlich geregelt werden sollen. Dieser Leitfaden wurde deshalb in den vergangenen Monaten auf Initiative des VMS durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Musikschule und Musikhochschulen, überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasst. Das stark überarbeitete Grundlagenpapier wurde den Delegierten durch VMS-Präsidentin Christine Bouvard vorgestellt; es heisst: «Förderung von musikalischen Begabungen in der Schweiz». Das Papier enthält ein Leitbild und eine Vision. Konkrete Förderangebote sind aufgelistet und zum Schluss fliesst das Ganze in ein kompetenzorientiertes Fördermodell, welches sich an der Schweizer Bildungssystematik orientiert. Die Arbeitsgruppe verweist unter anderem auf den sogenannten «BAK-Bericht» aus dem Jahr 2014 (Bericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des VA 67a) und die seit der Abstimmung auf Bundesebene entstandenen Gesetzesartikel.
In Kenntnis dieses Dokuments machten sich die Delegierten Gedanken zur aktuellen Situation der Begabtenförderung in ihrem Umfeld, zu besonderen Herausforderungen und Hemmnissen, zu Erwartungen der Kantonalverbände und Musikschulen an ein nationales Konzept und schliesslich zu einer möglichen Unterstützung der bereits realisierten Massnahmen durch den VMS. In vier Gruppen wurden diese Fragenstellungen diskutiert und die Resultate am Schluss im Plenum kurz präsentiert. Sie werden vom VMS-Vorstand aufgearbeitet und in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
Die nächste DV findet am 9. Juni 2017 wieder in Olten statt.