Musiklehrpersonen sind als J+M-Leitende erwünscht 

Musikschulen im Programm «Jugend und Musik»

Niklaus Rüegg, 29.03.2017

Musikschulen, Volks- und Mittelschulen können ausserhalb des ordentlichen Unterrichts selber J+M-Kurse bzw. J+M-Lager anbieten. Dies ist vom Bundesamt für Kultur BAK in einem im November 2016 publizierten Papier festgelegt worden.

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Kinderchöre von Schulen und Musikschulen können vom J+M profitieren (Bild: Kinderchor MS Binningen-Bottmingen).

Musiklehrpersonen sind als J+M-Leitende erwünscht

Niklaus Rüegg – Die Musikschulen sind in der Verordnung des EDI über das Förderkonzept zum Programm «Jugend und Musik» vom November 2015 gemäss Art 11 berechtigt Lager anzumelden, die ausserhalb des Unterrichts stattfinden. Der Zugang zum Programm für die Volks- und Mittelschulen ist in der aktuell geltenden Verordnung nicht erwähnt. Die Überlegung, die hinter dieser Bestimmung stand, war die Vermeidung einer Doppelsubventionierung, da diese Schularten bereits staatlich unterstützt sind. Dies führte in Schul- und Musikschulkreisen zu einer breiten Verunsicherung und das Programm wurde denn verständlicherweise auch vielerorts als Konkurrenz anstatt als zusätzliche Chance für die Musikalische Bildung an Schulen und Musikschulen wahrgenommen.
Über diese Ausgangslage durch den VMS orientiert, ging das Bundesamt für Kultur (BAK) im Sommer 2016 eine engere Zusammenarbeit mit dem VMS, dem Schulmusikerverband VSSM und dem Verein J+M ein, um die Schnittstellen zwischen Musikschulen, Volks- und Mittelschulen für die Beteiligten gewinnbringend zu klären. Der VMS erarbeitete unter Einbezug aller Kantonalverbände, des VSSM und des Vereins j+m, konkrete Vorschläge möglicher Beteiligungsfelder der Musik-, Volks- und Mittelschulen am Programm, definierte Schnittstellen sowie notwendige Abgrenzungen. Das im September eingereichte Dokument fand beim BAK ein gutes Echo.
Am 17. November publizierte das BAK das in Zusammenarbeit mit dem VMS und dem VSSM erarbeitete offizielle Papier «Die Musikschulen, Volks- und Mittelschulen im Programm Jugend und Musik». Dieses Papier hat jetzt uneingeschränkte Gültigkeit. Die missverständliche Verordnung kann hingegen erst auf die nächste Kulturförderungsperiode hin angepasst werden.

Verbindendes und Trennendes
Im nichtobligatorischen Schul- und Musikschulangebot sollten J+M-Kurse und -Lager ebenfalls möglich sein – das war das Kernanliegen des VMS. Aktivitäten von Musikschulen, die im Rahmen des Programms «Jugend und Musik» stattfinden, seien aber sehr differenziert auf ihre Nachhaltigkeit und Auswirkung auf bestehende Musikschulangebote zu analysieren, denn allfällige Schnittstellen zwischen den Bildungsinstitutionen und dem Programm Jugend und Musik dürften das Bildungsangebot der Musikschulen keineswegs in Frage stellen.
Das BAK-Papier nimmt diese Punkte auf und hält fest, dass das Programm «Jugend und Musik» die Zusammenarbeit zwischen den musikalischen Akteuren in der Schweizer Bildungslandschaft zu fördern habe und dass ein breiter und niederschwelliger Zugang zur Musik «in Zusammenarbeit mit den Volks- und Mittelschulen, den Musikschulen und den Musikorganisationen erreicht» werden soll; und weiter: «Die Angebote der einzelnen Akteure dürfen sich gegenseitig nicht konkurrenzieren, sondern müssen sich sinnvoll ergänzen».
Als Beispiele für Angebote ausserhalb des ordentlichen Musikschulunterrichtes nennt das BAK (Liste ist nicht abschliessend) Musikschullager, Akademien, Integrationsprojekte, Angebote im Ferienpass der Gemeinden, Kooperation mit Volks-, Mittelschulen und Tagesschulen, Kooperation mit weiteren Institutionen (z.B. Flüchtlingsorganisationen, Museen).
Die Volks- und Mittelschulen können für Musiklager mit Klassen, Ensembles und Chören mit Unterstützung rechnen. Diese können auch während der Schulzeit stattfinden.

Musiklehrpersonen prädestiniert als J+M-Leitende
Musikschullehrkräfte und Lehrkräfte der Volks- und Mittelschulen mit musikalischer Berufsausbildung sind gemäss BAK prädestiniert als J+M-Leitende J+M-Kurse und Lager zu leiten. Vorbehaltlich erfüllter Zulassungsvoraussetzungen, qualifizierter Ausbildungen und Erfahrung im Gruppenunterricht werden sie vom Musik- und/oder Pädagogikmodul dispensiert. In jedem Fall muss mindestens das Grundmodul besucht werden. Die Anmeldung erfolgt auf der BAK-Webseite über die Kategorie «J+M-Angebote der Musikschulen, der Volks- und Mittelschulen».
Das BAK hält es weiter für wünschenswert, dass Weiterbildungskurse für J+M-Leitende der Musikschulen, der Volks- und Mittelschulen an den Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder an Musikschulen angeboten werden. Denkbar sei auch eine Integration der Leitendenzertifizierungen in die Ausbildungsgänge der Musikhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.

J+M-Kurse und –Lager
Als J+M-Kurs gilt ein Unterrichtsblock, der in regelmässigen Abständen innert sechs Monaten erteilt wird und 10-20 Lektionen à 45 Minuten umfasst.
Als J+M-Lager gilt ein Unterrichtsblock, der in Lagergemeinschaft innert 2-7 Tagen erteilt wird und pro Tag mindestens 5 Lektionen à 45 Minuten beinhaltet. Die gemeinsame Übernachtung der Teilnehmenden ist nicht zwingend.

Sie möchten Jugend und Musik-Leitende werden? Gehen Sie auf die Seite www.bak.admin.ch/jm > «Aus- und Weiterbildung».

 Das offizielle BAK-Dokument finden Sie hier