Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen  

VMS Services

Niklaus Rüegg, 23.05.2016

Der VMS hat mit der AXA Winterthur im Bereich Taggeldversicherungen für ihre Mitglieder schon vor Jahren vorteilhafte Rahmenverträge abgeschlossen.

Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen

VMS – Die obligatorisch versicherten Leistungen gemäss Unfallgesetz UVG umfassen Heilungskosten, Taggelder in Höhe von 80 Prozent des versicherten Lohnes (zurzeit maximal CHF 148‘200) ab dem dritten Unfalltag sowie im Invaliditäts- oder Todesfall eine Invaliden- beziehungsweise Hinterlassenenrente. Obligatorisch versichert sind Musiklehrpersonen erst ab vier Wochenstunden. In Ergänzung zur obligatorischen Deckung können die erwähnten Leistungen durch den Arbeitgeber individuell angepasst werden. Für den Invaliditätsfall steht eine speziell auf Musiker abgestimmte Lösung zur Verfügung. Die Prämien richten sich nach dem jeweils gültigen Tarif der AXA Winterthur. Es wird ein Rabatt zwischen 10 und 30 Prozent gewährt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Bei krankheits- oder unfallbedingten Absenzen erfolgt entsprechend der gewählten Deckung (je nach Variante zu 80 oder zu 100 Prozent) eine Lohnfortzahlung für die Musiklehrperson während zwei Jahren. Auch für Musiklehrpersonen mit weniger als vier Wochenstunden (240 Minuten) kann kostengünstig eine Taggeldversicherung abgeschlossen werden. Im Schadenfall resultiert für die betroffene Musikschule keine direkte Prämienerhöhung weil sich der Rahmenvertrag des VMS prämienmässig auf den Verlauf des gesamten Bestandes abstützt (Solidaritätsprinzip).
Die Prämien für dieses Versicherungsangebot des VMS sind dank des rahmenvertraglichen Ansatzes langfristig günstiger und konnten aufgrund des guten Schadenverlaufs per 1.1.2012 um 20 Prozent gesenkt werden. Sie sind bis 31.12.2017 garantiert, unabhängig vom Schadenverlauf.

Zusatzangebot für selbständig erwerbende Musiklehrpersonen
Diese Versicherung bietet den Mitarbeitenden von VMS-Mitgliedschulen eine kostengünstige Möglichkeit, auch das ausserhalb ihrer Anstellung bei einer Musikschule erzielte Einkommen (z.B. aus Privatunterricht oder Konzerttätigkeit) zu versichern. Die Lehrperson setzt das für die Berechnung des Taggeldes bei Krankheit oder Unfall zu versichernde Jahreseinkommen nach eigenem Bedarf fest. Für die Prämien dieser freiwilligen Versicherung kommt die Musiklehrperson vollumfänglich selbst auf.

Wichtige Hinweise
• In der Regel sind Versicherungsverträge per 31.12. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Bestehende Versicherungsverträge müssen somit per 30.9. gekündigt werden.
• Kündigen Sie keinesfalls einen bestehenden Vertrag beim bisherigen Versicherer bevor die Annahme durch die AXA Winterthur bestätigt wurde.
• Verlieren Sie keine Zeit und holen Sie so bald wie möglich bei der AXA Winterthur Vergleichsofferten ein. So haben Sie die Gewähr, dass keine Fristen verpasst werden und ein nahtloser Übergang erfolgt.


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