Kranken- und Unfalltaggeldversicherung 

VMS Services

Niklaus Rüegg, 22.05.2015

Um die soziale Sicherheit der Musiklehrpersonen bei krankheits- oder unfallbedingten Absenzen zu gewährleisten und die Kosten für die Musikschulen möglichst tief zu halten, hat der VMS schon vor Jahren mit der AXA Winterthur einen vorteilhaften Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Kranken- und Unfalltaggeldversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip.

Kranken- und Unfalltaggeldversicherung

Mit der Kranken- und Unfalltaggeldversicherung der AXA Winterthur bietet die Musikschule als Arbeitgeber fortschrittliche Sozialleistungen, ohne sich dabei finanziell zu überlasten. Die Lohnfortzahlung für die Musiklehrperson gilt während zwei Jahren (je nach Variante zu 80 oder zu 100 Prozent). Für Lehrpersonen mit weniger als vier Wochenstunden gibt es ebenfalls kostengünstige Angebote. Mitarbeitende von VMS-Mitgliedschulen haben zudem die Möglichkeit, das ausserhalb ihrer Anstellung bei einer Musikschule erzielte Einkommen (z.B. aus Privatunterricht oder Konzerttätigkeit) kostengünstig zu versichern.

 

Wichtige Hinweise

·       In der Regel sind Versicherungsverträge per 31.12. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Bestehende Versicherungsverträge müssen somit per 30.9. gekündigt werden.

·       Kündigen Sie keinesfalls einen bestehenden Vertrag beim bisherigen Versicherer bevor die Annahme durch die AXA Winterthur bestätigt wurde.

·       Verlieren Sie keine Zeit und holen Sie so bald wie möglich bei der AXA Winterthur Vergleichsofferten ein. So haben Sie die Gewähr, dass keine Fristen verpasst werden und ein nahtloser Übergang erfolgt.

 

 

Kontakt

AXA Winterthur
Grossunternehmen
Laupenstrasse 19
3001 Bern

Tel. 058 215 60 82
vms@axa-winterthur.ch
www.axa-winterthur.ch