Luzerns Talente lassen sich fördern
Die «Talentförderung Musik Kanton Luzern TMLU» ist gut durchdacht und breit abgestützt. Auf Grund der begrenzten Finanzen müssen aber vorerst noch kleine Brötchen gebacken werden. Zunächst können nur zehn bis fünfzehn Begabte auf-genommen werden.
Integriertes Begabungsförderungsprogramm für die Musikschulen Luzern
Niklaus Rüegg – Die Luzerner Musikschulen gehören zu den fortschrittlichsten des Lan-des. Im Jahre 2010 wurden sie als Schulart ins kantonale Bildungsgesetz aufgenommen. Der Innerschweizer Kanton gehört damit zu den vier Kantonen, die bereits eine solche vorausweisende Gesetzgebung haben. Ausserdem ist ein Konzentrationsprozess auf Schulen mit wirtschaftlich und nach professionellen Gesichtspunkten vernünftigen Grössen (der VMS empfiehlt als Mindestgrösse eine Schule mit 500 Nennungen) in vol-lem Gange. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 startet das neue kantonale Talentförde-rungsprogramm, das sich in Struktur und Aufbau stark an die bestehenden Programme von Basel-Stadt und Basel-Landschaft anlehnt.
Die Begabungsförderung steht explizit als Bundesaufgabe in der Verfassung. Unabhängig davon, wie die entsprechenden Gesetzestexte auf kantonaler und nationaler Ebene der-einst lauten werden, kann es nicht verkehrt sein, bereits jetzt gut strukturierte Pro-gramme anzubieten. In einigen Kantonen geschieht dies bereits. Bundesgelder dürften besonders in Hochschulkantonen mit PreCollege-Schienen in wenigen Jahren zu fliessen beginnen. In wie weit die Begabungsförderungsprogramme der Musikschulen davon etwas abkriegen werden, ist im Moment noch schwer abzuschätzen, doch ist Hochschul-nähe in jedem Fall von Vorteil.
Alle Bildungsträger in einem Boot
Die «Talentförderung Musik Kanton Luzern TMLU» wurde konzipiert als kantonales Programm unter Einbezug der wichstigsten musikalischen Bildungsinstitutionen, na-mentlich der Hochschule, des kantonalen Musikschulverbands, der Musikschule der Stadt Luzern und des SMPV Zentralschweiz. Mit im Vorstand des gleichnamigen Vereins sitzt die Stiftung Rosa Steffen-Mörgeli, welche um die ermässigten Tarife der Teilneh-menden besorgt ist, sowie der kantonale Beauftragte der Musikschulen. Die Baselland-schaftliche Talentförderung ringt nach bald sechs Jahren Existenz noch immer um eine gemeinsame Basis mit der baselstädtischen Musik-Akademie, welche schon seit vielen Jahren über eine eigene Talentschiene verfügt. Hüben wie drüben gibt es aber mindes-tens zwei «schwarze Löcher»: die öffentliche Schule und die Finanzen.
Für Eva Crastan, stellvertretende Rektorin und Verantwortliche für die Talentförderung, steht die Zusammenarbeit mit der Primarschule und der Sek I weit oben auf der Priori-tätenliste. Die Gymnasien sind schwieriger mit einzubeziehen, da diese ihre eigenen Mu-sikschulen mit Förderprogrammen fahren. Bisher ist die Zusammenarbeit zwischen kan-tonaler Talentförderung und öffentlicher Schule – mit der löblichen Ausnahme der Be-gabtenförderung Musik Thurgau – nirgendwo befriedigend umgesetzt worden. Ganz oben auf der Liste stehen die Finanzen, welche erst in beschränktem Rahmen gesichert sind. Der Vereinsvorstand arbeitet ehrenamtlich, hat aber seine Fühler bereits in Rich-tung Kanton und Sponsoren ausgestreckt.
Zwei Module mit Hochschulanbindung
Die Luzerner Talentförderung steht Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz Kanton Luzern offen, die den Musikunterricht entweder an einer Musikschule im Kanton Luzern oder bei einer Lehrperson des SMPV Zentralschweiz besuchen. Sie müssen dazu eine Empfehlung der Lehrperson vorweisen und eine Aufnahmeprüfung vor einer Fachjury bestehen.
Entsprechend dem Baselstädtischen, dreiteiligen Aufbau in Begabungsförderung, Auf-bauklassen und Studienvorbereitung beinhaltet das Luzerner Model ein Basismodul für Neun- bis Zwölfjährige, ein Aufbaumodul «Klassik oder Jazz» für Dreizehn- bis Zwanzig-jährige sowie Vorstudium resp. Vorkurs an der Hochschule. Diese Module werden flexibel auf einander abgestimmt. So kann im Einzelfall direkt ab Modul «Aufbau» an die Hochschule gewechselt werden, oder es wird ein neunmonatiges Vorstudium dazwischen geschoben. Je nach Situation kann ab fünfzehn Jahren ein dreijähriger Vorkurs direkt an der Hochschule absolviert werden. Der Weg ins Berufsstudium ist aber nicht zwingend. Die Absolvierung des Talentförderprogramms kann, muss aber keineswegs zu einem Musikstudium führen.
Attraktives Angebot mit Verpflichtung
Im Fächerangebot findet sich eine unterschiedliche Gewichtung bei den Anforderungen der Jüngeren und der Älteren. Im Modul Basis erhalten die Teilnehmenden wöchentlich eine 50-Minuten-Einzellektion auf ihrem Instrument und besuchen obligatorisch ein Zusatzprogramm zu den Themen «Musik verstehen», «Musik und Körper», «Musizieren und Üben» oder «Gemeinsames Musizieren». Spezialprojekte (Kammermusikensembles, Orchester, Projekte) sind im Modul Basis noch fakultativ.
Im Aufbaumodul bekommt man 90 Minuten Unterricht im Hauptfach oder 60 im Haupt-fach und 30 Minuten im Nebenfach. Sowohl der Besuch der Zusatzprogramme als auch jener der Spezialprojekte – mitunter in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern Mu-sik – sind hier obligatorisch. Der Instrumental-, resp. Gesangsunterricht findet bei der eigenen Lehrperson statt, während die Zusatzkurse und Klassenstunden zentral im Raum Luzern durchgeführt werden.
Dank der genannten Stiftung erhalten die Talente das gesamte Angebot zum Preis einer 40-Minutenlektion. Infolge beschränkter Finanzen können im ersten Jahr nur zehn bis fünfzehn Bewerbende berücksichtig werden. Im Vergleich dazu bewegt sich Baselland mit 70 Teilnehmenden bei insgesamt einem Drittel weniger Musikschülern als in Luzern in einer andern Grössenordnung.
Die jugendlichen Talente verpflichten sich, die Musik ins Zentrum ihrer Freizeitaktivitä-ten zu stellen und regelmässig an Klassenstunden und Talentbühnen teilzunehmen. Die Talentbühnen werden von Mitgliedern der Fachjury besucht. Leistungsberichte, Selbst-einschätzung der Lernenden, Standortbestimmungen und Übertrittprüfungen von Mo-dul 1 zu Modul 2 vervollständigen die Leistungskontrolle. Bei ungenügenden Leistungen, können Teilnehmende ausgeschlossen werden.
Die Aufnahmeprüfung findet am Freitag, 13. Juni und Samstag 14. Juni 2014 an der Musikschule Luzern statt. Per Anmeldeschluss am 15. Mai 2014 haben sich über 60 Interes-senten angemeldet.
Detaillierte Informationen auf www.tmlu.ch