VMS-Services: Gute Performance an Versicherte weitergeben
Die Pensionskasse Musik und Bildung bietet interessante, sehr vorteilhafte Vorsorgelösungen an. Dank einer guten Anlagepolitik können 2014 hohe Zinsen an die Versicherten entrichtet werden. Der Präsident des Stiftungsrates, Hans Brupbacher, erklärt das Erfolgsrezept seiner PK.
PK Musik und Bildung mit tiefen Beiträgen und erstklassigen Leistungen
Warum kann die Pensionskasse Musik und Bildung mit 3,5 Prozent Verzinsung volle 1.75 Prozent mehr gutschreiben als der vom Bundesrat bestimmte BVG-Mindestzinssatz?
Hans Brupbacher: Dank der guten Perfomance auf unseren Selbstanlagen von 8,7% im Jahre 2012 und 7,09% im Jahre 2013, einem Deckungsgrad von rund 105% und voll zurückgestellten Wertschwankungsreserven stehen der PK Musik und Bildung genügend freie Mittel zur Verfügung, um die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2014 auf 3,5 Prozent festzulegen. Der Stiftungsrat freut sich, diesen Mehrwert den Versicherten der Pensionskasse Musik und Bildung weiterzugeben.
Die Altersrentner und ein Teil der Hinterlassenenrentner der PK Musik und Bildung haben im Dezember 2013 einen «Dreizehnten» erhalten. Ist das bei Pensionskassen üblich?
Die Altersrenten werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse in Form einer einmaligen Zahlung periodisch der Preisentwicklung angepasst. Der Stiftungsrat entscheidet in der Regel alle vier bis sechs Jahre über die Auszahlung. Der gute Abschluss des Rechnungsjahres 2012 ermöglichte es, Ende 2013 eine zusätzliche Monats-Altersrente an die vor dem Jahre 2013 Pensionierten auszuzahlen.
Werden die Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden in den nächsten Jahren steigen?
Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Beiträge für die Jahre 2014 und 2015 nicht zu verändern. Die Risikobeiträge sind bei der PK Musik und Bildung dank gutem Risikoverlauf stabil tief; Kostenbeiträge werden keine erhoben. Ob die Sparbeiträge in Zukunft zu erhöhen sind, hängt vom Volksentscheid in einer künftigen Abstimmung über die vom Bundesrat lancierte «Reform Altersvorsorge 2020» ab.
Ist ein Pensionskassenwechsel eigentlich möglich? Worauf muss dabei geachtet und welche Fristen müssen eingehalten werden?
Ein Pensionskassenwechsel ist im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden auf jeden Jahreswechsel hin möglich.
Eine periodische Überprüfung der bestehenden Pensionskassenlösung bei den Musikschulen kann sich lohnen. Da ein Pensionskassen-Anschlussvertrag meist per 30. Juni auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden muss, ist es jedoch wichtig mit der Überprüfung rechtzeitig zu beginnen. Für Musikschulen, die bereits bei der PK Musik und Bildung angeschlossen sind, lohnt sich auch eine jährliche Überprüfung des bestehenden Vorsorgeplanes.