VMS-Services: Keine Abgaben für Schulkonzerte
Der VMS hat mit der SUISA bereits im Jahr 1999 eine Vereinbarung über die Urheberrechtsabgaben für Musikaufführungen der Musikschulen abgeschlossen. Der Verband bezahlt der SUISA eine jährliche Pauschalvergütung – aber es gibt Fallstricke.
Urheberrechte für Musikschulkonzerte werden bei der SUISA pauschal abgegolten.
Niklaus Rüegg – Durch die vertragliche Vereinbarung des VMS mit der SUISA sind praktisch alle Urheberrechte an jener Musik abgegolten, die im Rahmen von Schulkonzerten gespielt wird. Dazu gehören Vortragsübungen mit Musik, Tanz, Ballett und Gymnastik im Rahmen des Unterrichts, bei denen die Mehrheit der Musizierenden Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen sind. Abgedeckt sind auch Konzerte, an denen externe Musiker mitwirken, solange ihre Gagen und Spesen nicht mehr als CHF 4‘000.00 betragen.
Vorsicht bei Sozialen Netzwerken
Alle Veranstaltungen, die nicht unter die oben aufgeführten Punkte fallen, müssen der SUISA gemeldet werden. Nicht gedeckt durch die Pauschalvergütung des VMS sind Lehrerkonzerte, Konzerte der Stufe Begabtenförderung und Konzerte mit externen Künstlern. Ebenso wenig fällt die Herstellung von Tonträgern, DVDs etc. unter den Vertrag zwischen VMS und SUISA. Auch die Verbreitung von Musik in den «Sozialen Netzwerken» oder das Aufschalten von Musik auf den Websites der Musikschulen fallen nicht unter eine Musiknutzung zum privaten Gebrauch. Deswegen sind solche Aufnahmen (sofern diese denn Musik beinhalten) vor dem Hochladen bei der SUISA zu lizenzieren.
Bei Unklarheiten hilft gerne die Geschäftsstelle des VMS weiter.
Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Über 30 000 Komponisten, Textautorinnen und Musikverleger sind in der 1923 gegründeten Genossenschaft organisiert. Dank Verträgen mit über 100 Schwestergesellschaften in aller Welt nimmt sie die Rechte von insgesamt zwei Millionen Rechteinhabern wahr. Die SUISA vertritt die sogenannt kleinen Rechte. Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen.
Fragen: Geschäftsstelle VMS, Tel. 061 260 20 70
Informationen: www.suisa.ch