Kantonale Gesetzgebungen über die kommunalen und regionalen Musikschulen
Die bis Dezember 2012 vorliegenden kantonalen Gesetzgebungen über die Musikschulen unterscheiden sich erheblich, können aber 5 übergeordneten Kategorien zugeordnet werden: Integration in die kantonalen Bildungsgesetze als Schulart (4) Grün auf CH-Karte); Integration in die kantonalen Kulturfördergesetze (2, orange); eigenständige Gesetze über die Musikschulen (3, blau); die Kantone mit Erwähnung der Musikschulen im optionalen Bereich, bzw. nur einer Finanzierungsregelung (6) und letztlich diejenige ohne Gesetzgebung über die Musikschulen (11). Innerhalb dieser Kategorien sind die Unterschiede jedoch sehr gross. Auffallend ist, dass die Bildungsgesetze von GE, LU und GL in jahren 08 – 10 entstanden sind. Die Musikschulgesetze BE und VD 2012. Dies darf sicher der Auswirkung der Initiative gutgeschrieben werden.