VMS-Services
Die Pensionkasse, die Einkommen ab dem ersten Franken versichert
Bruno Müller hat drei verschiedene Arbeitgeber. Er ist Organist in Murbach und verdient CHF 13’500, er leitet noch den Kirchenchor und wird dafür mit CHF 8'400 entschädigt. Zudem unterrichtet er ein Teilpensum Klavier an der Musikschule für einen Lohn von CHF 11’200.
nr. - Da bei der einzelnen Anstellung die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von CHF 21'060 (Stand 2013) nicht erreicht wird, ist somit jeder Arbeitgeber allein nicht verpflichtet, Bruno Müller in eine Pensionskasse aufzunehmen. Da er aber mit allen drei Anstellungen zusammen die BVG-Eintrittsschwelle erreicht, kann Bruno Müller aufgrund von BVG-Artikel 46 bei allen drei Arbeitgebern einen Antrag zur Aufnahme in eine Pensionskasse stellen.
Vorsorgeplan MV
Die Pensionskasse Musik und Bildung kennt diese musikerspezifische Einkommenssituationen und bietet als Lösung für Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte den Vorsorgeplan MV an. Mit dem Vorsorgeplan MV erfüllt der Arbeitgeber einerseits mit geringem Aufwand seine gesetzlichen Verpflichtungen und trägt andererseits zur Verbesserung der unbefriedigenden Vorsorgesituation des Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten bei: Jeder Arbeitgeber zahlt der Pensionskasse Musik und Bildung den dem Alter der versicherten Person entsprechenden Gesamtbeitrag des abgerechneten AHV-Lohnes (ohne Koordinationsabzug) ein. Die PK Musik und Bildung stellt den Arbeitgebern dafür speziell bezeichnete Einzahlungsscheine (ESR) zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Hälfte des abgerechneten Gesamtbeitrages als Arbeitnehmerbeitrag vom Lohn in Abzug bringen.