Für Selbständige ist es fortan möglich, eine Entschädigung für Verdienstausfälle und ein Kurzarbeitergeld zu erhalten.  

Anpassungen der Unterstützungsmassnahmen

SMV, 27.05.2020

Für Selbständige ist es fortan möglich, eine Entschädigung für Verdienstausfälle und ein Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Die wiederholte Intervention des SMV auf Bundesebene war erfolgreich: Neu ist es möglich, finanzielle Unterstützung sowohl für selbstständige wie auch für unselbstständige Erwerbstätigkeit parallel zu beantragen. Damit wird der tatsächlichen Einkommenssituation von Musiker*innen Rechnung getragen. Diese setzt sich sehr häufig sowohl aus Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wie auch aus Einkommen mit Arbeitsverträgen, also aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, zusammen. Jetzt können die Musiker*innen also für ihre Gagen aus selbstständiger Tätigkeit über EO-Taggeld, Soforthilfe und Ausfallentschädigung und parallel dazu für ihre unselbstständige Erwerbstätigkeit über Kurzarbeit, Anmeldung Arbeitslosenversicherung und Soforthilfe finanzielle Unterstützung beziehen. Zum genauen Vorgehen gibt der angepasste Leitfaden des SMV Auskunft. 

Leitfaden für Musiker*innen zu den verschiedenen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit Covid-19

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