Anpassungen der Unterstützungsmassnahmen
Für Selbständige ist es fortan möglich, eine Entschädigung für Verdienstausfälle und ein Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Die wiederholte Intervention des SMV auf Bundesebene war erfolgreich: Neu ist es möglich, finanzielle Unterstützung sowohl für selbstständige wie auch für unselbstständige Erwerbstätigkeit parallel zu beantragen. Damit wird der tatsächlichen Einkommenssituation von Musiker*innen Rechnung getragen. Diese setzt sich sehr häufig sowohl aus Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wie auch aus Einkommen mit Arbeitsverträgen, also aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, zusammen. Jetzt können die Musiker*innen also für ihre Gagen aus selbstständiger Tätigkeit über EO-Taggeld, Soforthilfe und Ausfallentschädigung und parallel dazu für ihre unselbstständige Erwerbstätigkeit über Kurzarbeit, Anmeldung Arbeitslosenversicherung und Soforthilfe finanzielle Unterstützung beziehen. Zum genauen Vorgehen gibt der angepasste Leitfaden des SMV Auskunft.