Nehmen Musiker ein Engagement bei Veranstaltern an, die nicht dem Verband Schweizerischer Berufsorchester orchester.ch angehören, so sind beide Seiten angehalten, den Verpflichtungen gemäss der Tarifordnung des SMV nachzukommen. Es besteht in diesem Falle zudem die Möglichkeit, das Honorar über eine der Geschäftsstellen des SMV abrechnen zu lassen. 

SMV-Tarifordnung

Laurent Mettraux - Übersetzung : Johannes Knapp, 26.01.2015

Nehmen Musiker ein Engagement bei Veranstaltern an, die nicht dem Verband Schweizerischer Berufsorchester orchester.ch angehören, so sind beide Seiten angehalten, den Verpflichtungen gemäss der Tarifordnung des SMV nachzukommen. Es besteht in diesem Falle zudem die Möglichkeit, das Honorar über eine der Geschäftsstellen des SMV abrechnen zu lassen.

In den verschiedensten Branchen hat es sich als notwendig erwiesen, Minimaltarife festzulegen, um Lohndumping zu verhindern, das sich nicht allein auf die direkt betroffenen Personen, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft verhängnisvoll auswirkt. Niemand käme auf die Idee, einen Ingenieur oder eine diplomierte Lehrkraft unterzubezahlen, wo doch ihr Gehalt oft mindestens das Doppelte desjenigen eines freischaffenden Berufsmusikers ausmacht. Letztere verfügen sowohl über künstlerisches als auch handwerkliches Können auf hohem Niveau und haben eine Hochschulausbildung durchlaufen, zumal oft mit postgradualem Abschluss. Daher stellen die vom SMV festgelegten Tarife das Mindestmass einer fairen Entschädigung für musikalische Dienstleistungen bei fallweiser Orchesterverpflichtung dar. Nicht «nur» die Lebensqualität der Musiker hängt davon ab, sondern auch die künstlerischen Qualitäten des Ensembles respektive der Projekte, im Rahmen derer die Musiker beschäftigt werden.

Man darf nicht vergessen, dass freischaffende Musiker für ihre Berufskleidung wie auch den Unterhalt und die Versicherungen eines oder mehrerer Instrumente selbst aufkommen müssen. In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass nur höchst selten (in der Anschaffung teure) Instrumente kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wohingegen Büroangestellte oder Fabrikarbeiter in aller Regel nicht ihre eigenen Werkzeuge zur Arbeit mitbringen. Bleiben Engagements aus, wird der daraus resultierende Verlust nur in seltenen Fällen von der Arbeitslosenversicherung aufgefangen, zumal der Teilzeitstatus in künstlerischen Berufen in der Schweiz nicht anerkannt ist. Und selbst dann arbeiten die Musiker täglich an ihren Instrumenten, ob sie nun einen Auftritt in Aussicht haben oder nicht. Ausserdem erhalten sie trotz ihrer Orchestererfahrung keine Dienstalterszulagen. Des Weiteren muss ein Musiker bereits vor der abgegoltenen Arbeitszeit die entsprechenden Werke erarbeitet haben. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, weshalb diese Minimaltarife wichtig sind und weshalb sie von Konzert- und Projektveranstaltern berücksichtigt werden müssen.

Der Tarifrechner ermöglicht es Veranstaltern, die effektiven Kosten für die MusikerInnen ihrer Konzertproduktionen bei Anwendung der SMV-Minimaltarife zu berechnen. Ein Tarifrechner ist auf der Webseite des SMV zu finden. Musikerinnen und Musiker können hier ebenfalls ihren Mindestverdienst berechnen.

www.smv.ch/de/service/tarife
 

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