
Politische Arbeit des SMR – Rückblick und Ausblick
Die politische Arbeit des Musikrates hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum zentralen Pfeiler der SMR-Tätigkeiten entwickelt.
Stefano Kunz — Zu Beginn des neuen Jahres schauen wir kurz auf 2021 zurück und geben einen Ausblick, was uns 2022 im politischen Bereich beschäftigen dürfte.
Es ist klar, dass auch im vergangenen Jahr die Pandemie das alles beherrschende Thema war. In zahllosen Info-Mails, Medienmitteilungen oder Briefen der Präsidentin wurden die Mitglieder des Musikrates über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Aus Sicht des Musiksektors sind vor allem drei Ergebnisse aus der überaus intensiven Arbeit erfreulich und entsprechend hervorzuheben.
Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Taskforce Culture TFC gelang es erstens, das Parlament und das Volk davon zu überzeugen, dass die Beibehaltung bzw. Weiterführung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor unabdingbar ist, will man langzeitige Schäden im kulturellen Leben verhindern. Davon profitiert insbesondere auch der Musiksektor.
Was jahrelange Bemühungen nicht erreichten, schaffte die Pandemie in kurzer Zeit: Ein Austausch auf regelmässiger Basis sowohl mit dem Bundesamt für Kultur als auch mit dem Departement des Innern. Diese neue Ebene der Zusammenarbeit ist hocherfreulich und darf durchaus als Wertschätzung der engagierten und guten Arbeit der TFC betrachtet werden.
Drittens konnten viele Kontakte zu Mitgliedern von National- und Ständerat und damit zu verschiedenen wichtigen Kommissionen etabliert werden. Dies ist für die Erreichung politischer Ziele unabdingbar und deshalb sehr erfreulich. Es entbehrt aber nicht einer gewissen Ironie, dass es eine Pandemie brauchte, um solche Fortschritte erzielen zu können…
Im Schatten der vielfältigen Fragestellungen rund um die Pandemie konnte ein weiterer Erfolg erzielt werden, welcher uns ebenfalls freut: Die Räte einigten sich in der Wintersession darauf, die Umsatzgrenze zur Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) für ehrenamtlich geführte Kultur- und Sportvereine von 150 000 auf 250 000 Franken anzuheben. Das bedeutet, dass rund 250 der aktuell steuerpflichtigen Vereine und gemeinnützigen Institutionen, also rund ein Drittel, künftig keine MWST mehr abrechnen müssen, was eine grosse administrative Erleichterung darstellt. Der Musikrat hatte sich vor rund einem Jahr im Rahmen einer Vernehmlassung dafür ausgesprochen, die Umsatzgrenze deutlich anzuheben. Dies ist nun gelungen.
Keinen Erfolg hatte der SMR leider mit einem politischen Vorstoss, welcher aus unserer Sicht sehr wichtig wäre: In einer Motion verlangte Nationalrat Stefan Müller-Altermatt vom Bundesrat, geeignete Massnahmen zu treffen, die es erlaubten, künftig verlässliche statistische Daten über die wirtschaftliche Leistung des gesamten Musiksektors der Schweiz entlang seiner Wertschöpfungskette zu erheben. Leider wurde der Vorstoss ohne Diskussion abgeschrieben, weil er nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt worden war.
Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig solche Zahlen wären. Deshalb wird es eine wichtige Aufgabe des Musikrats sein, an diesem Thema dranzubleiben.
2022 — Ausblick
Auch wenn sich möglicherweise bis im kommenden Herbst bezüglich der Corona-Situation eine Entspannung einstellen wird, dürfte die Pandemie leider auch im neuen Jahr Thema Nr. 1 sein. Aber nebst möglichen Fragestellungen über eine allfällige weitere Verlängerung von gewissen Massnahmen muss aus unserer Sicht eine andere Frage immer mehr in den Vordergrund rücken: «Welche Lehren sind für den Kultursektor aus dieser Pandemie zu ziehen und welche Massnahmen gilt es zu treffen, um den Sektor in seiner Gesamtheit zu stärken?»
Der Vorstand der Parlamentarischen Gruppe Musik (PGM) hat beschlossen, dieser Frage am Treffen der Herbstsession insbesondere hinsichtlich der Berufsbilder im Musiksektor nachzugehen. Am Treffen in der Frühlingssession wird hingegen ein Thema im Zentrum stehen, welches in seiner Gesamtheit gerne etwas in Vergessenheit gerät, für den Musiksektor aber eines der zentralen Elemente ist: Der Art. 67a der Bundesverfassung und dessen Umsetzung. Nach bald zehnjähriger Arbeit an der Umsetzung «unseres» Verfassungsartikels ist es Zeit, eine Bestandesaufnahme vorzunehmen. In der Juni-Session dann ist wieder einmal ein musikalischer Anlass im Bundeshaus geplant, in der Hoffnung, dass er auch durchgeführt werden kann.
Wie bekannt ist, läuft im Zusammenhang mit Art. 67a BV zurzeit die Konsultation des Rahmenkonzepts «Talentcard», mit dem der Aspekt der Begabtenförderung umgesetzt werden soll. Die Fertigstellung dieses Rahmenkonzepts und die Begleitung der Vorarbeiten zum Start des Programms 2023 bildet ein weiterer Schwerpunkt in der politischen Arbeit dieses Jahres.
Schliesslich wird es darum gehen, erneut ein ganz gewichtiges Thema in Angriff zu nehmen: Die Kulturbotschaft 2025 – 2028.
Daten der PGM Treffen 2022
Mittwoch, 9. März
Donnerstag, 16. Juni
Mittwoch, 14. September
jeweils 13:00 – 14:45, in Bern
> www.musikrat.ch